Organisation
Die Organisation des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern und setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils 8 Mitgliedern zusammen. Dabei wird die eine Hälfte der Richter vom Bundestag gewählt und die andere vom Bundesrat. Die Wahl muss mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen. Die Richter haben eine Amtszeit von zwölf Jahren und können nicht wiedergewählt werden.
Die Entscheidungen des BVerfG werden durch einen Senat oder eine Kammer getroffen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Dres. h.c. Papier ist Vorsitzender des Ersten Senats, der Vizepräsident Prof. Dr. Voßkuhle ist Vorsitzender des Zweiten Senats.
Für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen sind beide Senate zuständig, während in allen übrigen Verfahren ausschließlich der Zweite Senat entscheidet. Dabei gibt es in beiden Senaten mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern, die darüber entscheiden, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung aufgenommen wird. Wird das Verfahren nicht angenommen, ist es beendet. Ist eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet, kann dieser von der Kammer stattgegeben werden, ist das Verfahren jedoch von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet stets der Senat darüber.
Aus den Medien ist das Bundesverfassungsgericht in erster Linie durch die Verfahren im Senat bekannt, dabei erledigen die Kammern den umfangreicheren Teil der Arbeit und entlasten somit die Senate erheblich. Dies ist bei ca. 6000 Verfassungsbeschwerden jährlich auch notwendig.