Kammern
Kammern des Bundesverfassungsgerichtes.
Die Senate berufen innerhalb ihrer Geschäftsbereiche selbständig mehrere Kammern, die mit jeweils drei Richtern besetzt sind. Zurzeit bestehen bei jedem Senat drei Kammern. Daher sind manche Richter in mehreren Kammern Mitglied.
Besetzung der Kammern im Geschäftsjahr 2009
Erster Senat:
1. Kammer Präsident Papier, BVR Eichberger, BVR Masing
2. Kammer BVRin Hohmann-Dennhardt, BVR Gaier, BVR Kirchhof
3. Kammer Präsident Papier, BVR Bryde, BVR Schluckebier
Zweiter Senat:
1. Kammer BVRin Osterloh, BVR Mellinghoff, BVR Gerhardt
2. Kammer BVR Broß, BVR Di Fabio, BVR Landau
3. Kammer Vizepräsident Voßkuhle, BVR Mellinghoff, BVRin Lübbe-Wolff
Die Kammern entscheiden bei Verfassungsbeschwerden, konkreten Normenkontrollen und Verfahren nach dem Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) anstelle des Senats und entlasten ihn. Dabei muss die zugrunde liegende Rechtsfrage allerdings bereits vom Senat entschieden sein.