Die Aufgabe des BVerfG

Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es hat dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Dabei sind alle staatlichen Stellen verpflichtet, die Grundgesetze zu beachten. Im Streitfall kann das BVerfG angerufen werden. Die Entscheidungen des BVerfG sind dann unanfechtbar und alle Staatsorgane haben sich daran zu halten.

Trotz einer politischen Wirkung, wenn z. B. ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird, ist das Bundesverfassungsgericht kein politisches Organ. Es richtet sich in seiner Entscheidung rein nach dem Grundgesetz. Daher spielen auch politische Zweckmäßigkeiten keine Rolle. Dabei ist die Begrenzung staatlicher Macht ein Kennzeichen unseres Rechtsstaats.

Das BVerfG hat eine bemerkenswerte und im internationalen Vergleich herausragende Kontrollfrequenz und -dichte entwickelt. Dabei übt es gleichzeitig eine sehr strenge „richterliche Selbstbeschränkung“. Das BVerfG genießt ein hohes Vertrauen in Deutschland und auch international benennt man es als Beispiel für hochentwickelte Rechtskontrolle. Die Rolle des BVerfG geht über bloße Willkürkontrolle des Staates hinaus, es ist die erhaltende und wiederherstellende Bewahrung der Verfassung in der innerdeutschen Entwicklungsdynamik und im Kontext der Europäischen Union.

Das Bundesverfassungsgericht kooperiert mit den obersten Verfassungsgerichten von über 70 Staaten. Dabei dient es als starkes Verfassungsorgan anderen Ländern sogar als staatsorganisches Vorbild.